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Wenn sich die Eltern eines neu angemeldeten Kindes der Lerngruppe nicht sicher sind, ob dessen Deutschkenntnisse für eine aktive Teilnahme ausreichen, kann eine Teilnahme auf Probe vereinbart werden. Die Länge der Probezeit kann flexibel gehandhabt werden, bis das Kind mit den anderen Teilnehmern und Assistenten ausreichend "warm geworden ist", und sich natürlich in der Gruppe bewegen kann.
Während der Probezeit werden zwar die Monatsbeiträge und das Geld für die Versicherung fällig, nicht jedoch die Mitgliedsgebühr bei der französischen Elterngemeinschaft APEK. Diese sollte erst gezahlt werden, wenn wirklich feststeht, dass das Kind weiter teilnehmen kann.
Was verstehen wir unter "ausreichenden Deutschkenntnissen"?
Ausreichende Deutschkenntnisse bestehen, wenn das Kind in der Lage ist, den Anweisungen und Fragen der Assistenten und des Moderators zu folgen, und mit ihnen und den anderen Teilnehmern in einfachem Deutsch zu kommunizieren, ohne dass ein Ausweichen auf Japanisch nötig wird. Vor allem unter den Kindern gerät diese Balance schnell aus dem Gleichgewicht, wenn die Kinder merken, dass jemand nicht folgen kann, und dann schnell auf Japanisch umschalten.
Wenn ein Kind wegen fehlender Deutschkenntnisse nicht aktiv an Spielen und Übungen teilnehmen kann, sollten der Moderator und die Eltern darüber beraten, ob eine weitere Teilnahme sinnvoll ist. |